Aktuelle Meldungen
Düsseldorfer Tabelle 2021
Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt nicht um einen feststehenden Betrag, es muss also im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach der Altersstufe des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen (bzw. dem Prozentsatz der ersten Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt) zu zahlen ist.
Die Bedarfssätze für volljährige Kinder sind unverändert.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.
Bei Unterhalt für volljährige Kinder wird das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Im Anhang zur neuen Düsseldorfer Tabelle sind wieder Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.
Die Anmerkungen zur neuen Tabelle sind unverändert, auch die Selbstbehalte, die einen Unterhaltsschuldner zu verbleiben haben, sind nicht geändert worden.
Auch das Kindergeld
Düsseldorfer Tabelle 2019
Die Bedarfssätze für volljährige Kinder sind unverändert geblieben.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.
Bei Unterhalt für volljährige Kinder ist das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle sind Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.
Die Anmerkungen zur Tabelle sind unverändert, auch die Selbstbehalte, die einem Unterhaltsschuldner zu verbleiben haben, sind nicht geändert worden.
Die nächste Änderung der Tabelle wird voraussichtlich zum 1.1.2020 erfolgen.
Das...
Kindesunterhalt für 2018 und 2019
Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2018
für das 1. und 2. Kind EUR 194,00,
für das 3. Kind EUR 200,00,
für das 4. und jedes weitere Kind EUR 225,00.
Sodann ist der gesetzliche Mindestunterhalt minderjähriger Kinder (§ 1612 a Abs.4 BGB) zum 1.1.2018 und 1.1.2019 neu festgelegt, er beträgt
in der 1. Altersstufe ab 1.1.2018 EUR 348,00, ab 1.1.2019 EUR 354,00
in der 2. Altersstufe ab 1.1.2018 EUR 399,00, ab 1.1.2019 EUR 406,00
in der 3. Altersstufe ab 1.1.2018 EUR 467,00, ab 1.1.2019 EUR 476,00
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2018 aus.
Die Tabelle ist für den Unterhalt minderjähriger Kinder mit Wirkung ab 1.1.2018 geändert.
Eine Tabelle mit Wirkung ab 1.1.2019 liegt noch nicht vor.
Die Unterhaltsbeträge für volljährige Kinder nicht verändert, es ist aber das höhere Kindergeld ab 1.1.2018 zu berücksichtigen und die aktuellen Einkommensgruppen (siehe unten).
Ab 1.1.2018 sind...
Kindesunterhalt 2016
Ab Januar 2016 gibt es Änderungen zum Unterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder.
Die Unterhaltsbeträge sind etwas erhöht worden. Seit dem 1.1.2016 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Das Kindergeld ist ab 1.1.2016 um 2 Euro erhöht worden und ist bei Unterhalt für minderjährige Kinder wieder zur Hälfte zu berücksichtigen, bei Unterhalt für volljährige Kinder wieder in voller Höhe.
Auch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle wurden zum 1.1.2016 geändert. Danach beträgt der Unterhaltsbedarf für volljährige Kinder mit eigenem Hausstand nicht mehr 670 Euro, sondern 735 Euro.
Prozeßkostenrechner!
Bitte auf obigen Text klicken. Sie werden automatisch zum Prozeßkostenrechner des DAV geleitet.
Mahnbescheid! Wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen!
Wichtig bei sämtlichen Verträgen, welche im Internet oder auch per Telefon abgeschlossen werden: Es gelten grundsätzlich die Regelungen des sog. Fernabsatzrechts. Dies sieht unter anderem vor, dass ein solcher Vertragsschluss mit einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss widerrufen werden kann. Informiert bzw. belehrt der Unternehmer den Nutzer allerdings über dieses Widerrufsrecht nicht formgerecht oder erst zu einem späterem Zeitpunkt, verlängert sich diese Widerrufsfrist auf einen Monat, ab dem Zugang der Widerrufsbelehrung beim Nutzer.
Wichtige Änderungen im Aufenthaltsgesetz ab dem 01.08.2015
Zum 01.08.2015 ist das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts unter Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft getreten. Dieses hat viele verschiedene Veränderungen mit sich gebracht. Dabei ist es wie so häufig im Leben, manche Veränderungen sind gut, manche eher weniger gut.
Positiv ist sicherlich, dass durch dieses Gesetz ab dem 01.08.2015 viele Ausländer durch eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung profitieren könnten. So kann nunmehr ein gut integrierter geduldeter Ausländer/in in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er/sie sich seit mindestens 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hat. Sollte er/sie mit einem minderjährigen, ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, reichen bereits 6 Jahre in der Regel als ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland aus.
Wichtig ist jedoch, dass der Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert wird. Sollte bei der Betrachtung der bisherigen Schul- , Ausbildungs- , Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation zu erwarten sein, dass der Lebensunterhalt zukünftig gesichert wird, kann im Einzelfall von einer aktuellen Lebensunterhaltssicherung...
Erforderliche deutsche Sprachkenntnisse für türkische Staatsangehörige zum Zweck des Ehegattennachzugs
Nach dem Urteil des EuGH vom 10.07.2014 (C 138/13) ist es nicht zulässig, den Nachzug eines Ehegatten zu seinem Partner nach Deutschland von einem nachgewiesenen Sprachtest abhängig zu machen.
Seit 2007 erteilt Deutschland nur ein Visum für den Ehegattennachzug Drittstaatangehöriger, wenn der nachzugswillige Ehegatte einen Sprachtest nachweisen kann.
Dieses Erfordernis verstoße aber gegen die sogenannte Stillhalteklausel, die am 01.01.1973 im Rahmen des Assoziierungsabkommen mit der Türkei in Deutschland in Kraft getreten sei. Nach dieser Klausel dürften keine Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit eingeführt werden, die nicht schon bei ihrem Inkrafttreten vorhanden gewesen seien. Ein solches Spracherfordernis erschwere eine Familienzusammenführung im Vergleich zu den Vorschriften, die gegolten haben, als die oben erwähnte Stillhalteklausel in Kraft getreten sei. Dadurch werde die Niederlassungsfreiheit türkischer Staatsangehöriger unzulässig erschwert.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht der Europäische Gerichtshof dahingehend, dass zwar eine neue Beschränkung eingeführt werden könne, dieses aber davon abhinge, dass sie durch...
Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und Geduldete
Seit dem 06.11.2014 beziehungsweise 11.11.2014 sind Erleichterungen zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und für Menschen mit einer Duldung in Kraft getreten.
Statt wie bisher 9 beziehungsweise 12 Monate Wartefrist, beträgt diese nun mehr für beide Gruppen 3 Monate. Eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde ist aber nach wie vor notwendig, ebenso eine Zustimmung der Agentur für Arbeit, die wiederum eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durchführen wird. Spätestens nach 15 Monaten entfällt aber eine solche Vorrangprüfung.
Es gibt allerdings auch Ausnahmetatbestände, bei denen ein erleichterter Zugang besteht. Für Geduldete besteht ab dem ersten Tag in Deutschland, die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung ohne die Zustimmung der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gilt dies nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Das Gleiche gilt für Praktika, ein freiwilliges soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst und für Hochqualifizierte, die entweder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600...
Neues Landesaufnahmeprogramm für Syrer
Niedersachen hat sich dazu entschlossen ab dem 01.01.2015 sein bereits aus den Vorjahren bekanntes Landesaufnahmeprogramm für Syrer erneut aufzunehmen.
Für wenige Monate können dadurch in Deutschland lebende Syrer ihre syrischen Verwandten nach Deutschland einladen, wenn sich jemand dazu verpflichtet, für die durch den Aufenthalt entstehende Kosten aufzukommen.
Frederek Freckmann
Rechtsanwalt
Änderung der Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen bei syrischen Flüchtlingen nach Flüchtlingsanerkennung
Bei Einreisen von Flüchtlingen über die Aufnahmekontingente für Syrer kann die Erteilung eines Visums von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht werden. Eine solche beinhaltet u.a., dass der Verpflichtete sich dazu bereit erklärt, die Kosten, die durch den Besucher entstehen, zu übernehmen. Dadurch verpflichtet sich der Erklärende für sämtliche Kosten aufzukommen, wie z.B. für die Reisekosten, Kosten der Abschiebungshaft, Lebensunterhaltskosten und der Versorgung mit Wohnraum. Da kann bei mehreren Personen und ganzen Familien eine hohe Summe entstehen.
Die Verpflichteten befinden sich dadurch oft in einem Gewissenskonflikt. Auf der einen Seite wollen sie ihren in existenzieller Not geratenen Familienangehörigen oder Freunden helfen und andererseits können sie durch die Abgabe der Erklärung auch in existenzielle finanzielle Not kommen.
Wenn aber die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wurde, endete bisher die Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung. Die Aufenthaltstitel, die durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erteilt werden, fordern gerade keine Erklärung der Kostenübernahme durch Private.
Neuerdings...
Abschiebungen nach Italien
Nachdem die unmenschliche Lebens- und Wohnsituation für Asylbewerber in Italien in den letzten Monaten bereits vom Bundesverfassungsgericht kritisch betrachtet wurde, hat nunmehr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: „EGMR“) mit Urteil vom 04.11.2014, Nr. 29217/12, „Tarakhel vs. Schweiz“, entschieden, dass Asylbewerber im „Dublin-Verfahren“ nur nach Italien zurückgeschickt werden dürfen, wenn die italienischen Behörden den Behörden des ersuchenden Staates eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber im individuellen Fall garantiert hat. Dabei ist zu beachten, dass es sich in dem Fall Tarakhel vs. Schweiz um eine Familie mit minderjährigen Kindern handelte. Daher hat der EGMR auch einzig die Situation von einer Familie mit minderjährigen Kindern entschieden. Als tragende Argumente führte der EGMR genauso wie schon zuvor das BVerfG das „Kindeswohl“ und das Recht auf „Familieneinheit“ an.
Danach sollten sich Asylbewerber, deren Asylanträge in Deutschland als unzulässig abgelehnt worden sind und deren Abschiebung nach Italien angeordnet worden ist, unbedingt unverzüglich nach Erhalt...
2017 Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld
Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2017 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss also im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach Altersstufe des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen (bzw. dem Prozentsatz der ersten Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt) zu zahlen ist.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.
Bei Unterhalt für volljährige Kinder ist das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle sind Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.
Die Anmerkungen zur Tabelle sind...
2017: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindergeld
Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2017 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss also im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach Altersstufe des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen (bzw. dem Prozentsatz der ersten Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt) zu zahlen ist.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.
Bei Unterhalt für volljährige Kinder ist das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle sind Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.
Die Anmerkungen zur Tabelle sind...
Der Bußgeldbescheid
Sie sind zu schnell gefahren? Sie haben eine rote Ampel übersehen? – Nun wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt Sie stellen sich die Frage: Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Es kann sich unter Umständen tatsächlich lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Dies kommt auf die auf den konkreten Einzelfall an. Die nachfolgenden Ausführungen Ihnen einen kleinen Überblick über einige Grundlagen im Bußgeldverfahren.
Ein Bußgeldbescheid wird grundsätzlich rechtskräftig, soweit nicht innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch eingelegt wurde. Auch wenn sich nach dieser Zeit herausstellen sollte, dass der Bescheid fehlerhaft war, kann er in der Regel nicht mehr angefochten werden. Zuerst sollte geprüft werden, ob die Tat, nicht schon vor Erlass des Bußgeldbescheides verjährt ist, denn dann kann sie nicht mehr verfolgt werden. Die Mehrzahl der Ordnungswidrigkeiten verjähren innerhalb von drei Monaten nach Begehung der Tat. Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze verjähren hingegen beispielsweise erst nach einem Jahr. Wichtig in diesem...