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Hier gelangen Sie zum Bereich mit allen Informationen rund um die Kanzlei der Rechtsanwälte
Frederek Freckmann
und
Gert Kuntze 

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Susanne Kues i. R.
und
Bernd Philippsohn.

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Seit 1977 ist Ihr Recht bei ORRAE in guten Händen

Im Jahr 1977 gründete Heinrich Freckmann die Rechtsanwaltskanzlei in der Dormannstraße 28 im Stadtteil Oberricklingen. Gert Kuntze trat 1991 in die Kanzlei ein. Weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kamen im Laufe der Jahre dazu und seit 2000 tritt das Büro unter dem Namen „ORRAE“ - Oberricklinger Rechtsanwälte auf. Seit Januar 2014 ist Rechtsanwalt Frederek Freckmann Mitglied der Kanzlei und führt die Kanzlei nachdem Heinrich Freckmann in den Ruhestand gegangen ist als Familienunternehmen fort. Seit Februar 2017 ist er zudem Fachanwalt für Migrationsrecht (dies bedeutet, er verfügt über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Asyl- und Ausländerrecht).

Seit dem Jahr 2012 bezeichnet ORRAE eine Bürogemeinschaft zweier getrennter Sozietäten, nämlich Freckmann, Kuntze, und Kollegen einerseits und Kues und Philippsohn andererseits. Das zweitgenannte Büro, gegründet im Jahr 1982, war vorher fast 30 Jahre lang im Stadtteil Linden tätig.

 Susanne Kues hat ihre rechtsanwaltliche Tätigkeit zum 31.12.2021 beendet.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in vielen Rechtsgebieten. Der besondere Schwerpunkt liegt jedoch im Bereich Migrationsrecht, welches alle Bereiche des Aufenthalts- und Asylrechts umfasst. Herr Kuntze ist auch im Straßenverkehrsrecht, der Unfallregulierung und in Bußgeldverfahren Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der beiden Sozietäten sind Mitglieder in verschiedenen anwaltlichen Organisationen und fachspezifischen Verbänden, Herr Rechtsanwalt Freckmann ist zudem Fachanwalt für Migrationsrecht und unterrichtet dieses Rechtsgebiet an der Fachhochschule Hermannsburg.

Wir bieten Fortbildungen für Kollegen, Sozialarbeiter und sonstige Interessierte.


Für weitere Informationen klicken Sie bitte eines der beiden Büroschilder an.

Aktuelle Meldungen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Aktuelle kurze Informationen zum kommenden Jahr 2021


Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt ...

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Düsseldorfer Tabelle 2019

Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2019 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss ...

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Kindesunterhalt für 2018 und 2019

Kindesunterhalt für 2018 und 2019




Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2018




für das 1. und 2. Kind EUR 194,00,

für das 3. Kind EUR 200,00,

für das 4. und jedes weitere Kind EUR 225,00.







Sodann ...

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2017 Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

Die ...

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Kindesunterhalt 2016

Ab Januar 2016 gibt es Änderungen zum Unterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder.
Die Unterhaltsbeträge sind etwas erhöht worden. Seit dem 1.1.2016 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Das ...

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Wichtige Änderungen im Aufenthaltsgesetz ab dem 01.08.2015

Zum 01.08.2015 ist das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts unter Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft getreten. Dieses hat viele verschiedene Veränderungen mit sich gebracht. Dabei ist es wie so ...

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2017: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

Die ...

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