fkr

Hier gelangen Sie zum Bereich mit allen Informationen rund um die Kanzlei der Rechtsanwälte
Frederek Freckmann
und
Gert Kuntze 

Mehr erfahren

Hier gelangen Sie zum Bereich mit allen Informationen rund um die Kanzlei der Rechtsanwälte
Susanne Kues i. R.
und
Bernd Philippsohn.

fkr

Düsseldorfer Tabelle 2021

Aktuelle kurze Informationen zum kommenden Jahr 2021


Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt nicht um einen feststehenden Betrag, es muss also im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach der Altersstufe des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen (bzw. dem Prozentsatz der ersten Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt) zu zahlen ist.

Die Bedarfssätze für volljährige Kinder sind unverändert.

Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.

Bei Unterhalt für volljährige Kinder wird das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Im Anhang zur neuen Düsseldorfer Tabelle sind wieder Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.

Die Anmerkungen zur neuen Tabelle sind unverändert, auch die Selbstbehalte, die einen Unterhaltsschuldner zu verbleiben haben, sind nicht geändert worden.


Auch das Kindergeld ist ab dem 1.1.2021 um 15 Euro erhöht, es beträgt dann
für das 1. und 2. Kind 219 Euro,
für das 3. Kind 225 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 250 Euro.


Susanne Kues
Fachanwältin für Familienrecht

Aktuelle Meldungen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Aktuelle kurze Informationen zum kommenden Jahr 2021


Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt ...

Mehr erfahren

Düsseldorfer Tabelle 2019

Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2019 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss ...

Mehr erfahren

Kindesunterhalt für 2018 und 2019

Kindesunterhalt für 2018 und 2019




Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2018




für das 1. und 2. Kind EUR 194,00,

für das 3. Kind EUR 200,00,

für das 4. und jedes weitere Kind EUR 225,00.







Sodann ...

Mehr erfahren

2017 Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

Die ...

Mehr erfahren

Kindesunterhalt 2016

Ab Januar 2016 gibt es Änderungen zum Unterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder.
Die Unterhaltsbeträge sind etwas erhöht worden. Seit dem 1.1.2016 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Das ...

Mehr erfahren

Wichtige Änderungen im Aufenthaltsgesetz ab dem 01.08.2015

Zum 01.08.2015 ist das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts unter Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft getreten. Dieses hat viele verschiedene Veränderungen mit sich gebracht. Dabei ist es wie so ...

Mehr erfahren

2017: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

Die ...

Mehr erfahren